Werbeverbot für Abtreibungen
Entwurf zu Paragraf 219a ist durch
6. Februar 2019, 21:12 Uhr aktualisiert am 6. Februar 2019, 21:56 Uhr
Von
Stefan Lange
Was lange währte, wird bald Gesetz. Nach monatelangem Streit hat das Bundeskabinett den Kompromiss zum "Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche" im Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches verabschiedet.
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