Landkreis Landshut

Infos für Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet


Die Menschen fliehen vor dem Krieg in der Ukraine. Im Landkreis Landshut sind nach dem Kenntnisstand des Landratsamts bislang 46 Flüchtlinge angekommen.

Die Menschen fliehen vor dem Krieg in der Ukraine. Im Landkreis Landshut sind nach dem Kenntnisstand des Landratsamts bislang 46 Flüchtlinge angekommen.

Von Redaktion idowa

Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine sind bereits angekommen, haben bei Verwandten und Bekannten Zuflucht gesucht. Das Bayerische Innenministerium hat nun weitere Informationen veröffentlicht, wie Registrierung, Unterbringung und die Versorgung der geflohenen Menschen auf Basis des aktivierten Paragrafen 24 Aufenthaltsgesetz vonstattengehen soll. Deshalb informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung Betroffene und Bürger, die helfen wollen.

Bis auf Weiteres gelten folgende Maßgaben:

Aufenthalt und Registrierung an den ANKER-Zentren

Menschen aus der Ukraine (mit biometrischem Pass) können vorerst im Besucherstatus bis zu 90 Tagen in Deutschland bleiben. Eine unbürokratische Verlängerung über weitere drei Monate ist in Aussicht gestellt. Wichtig ist jedoch eine Registrierung der Flüchtlinge: Dies soll unter anderem in den ANKER-Zentren erfolgen. Für Niederbayern ist hierzu das ANKER-Zentrum in Deggendorf zuständig: Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf, Telefon: 0911-943 84904 (weitere Infos: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Standorte - Deggendorf (Außenstelle in AnkER-Einrichtung)).

So soll sichergestellt werden, dass die Verteilung der geflohenen Menschen gleichmäßig erfolgt. Im Anschluss ist eine private Wohnsitznahme der Flüchtlinge (zum Beispiel bei Verwandten und Bekannten) ohne Weiteres möglich. Die Registrierung ist auch für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nötig.

Nach dem Kenntnisstand des Landratsamts sind derzeit 46 Flüchtlinge bei Bekannten oder Verwandten im Landkreis Landshut untergekommen beziehungsweise wurden durch das Landratsamt vermittelt - diese Zahl ist jedoch nicht abschließend. Die bereits angekommenen Personen müssen sich innerhalb von 90 Tagen ebenfalls im ANKER-Zentrum registrieren.

Nach wie vor können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass 90 Tage visumsfrei nach Deutschland einreisen. Eine unbürokratische Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Die Stellung eines Asylantrags ist deshalb nicht nötig.

Erhöhung der Unterbringungskapazitäten

Die Vorbereitungen für die Errichtung einer Notunterkunft beziehungsweise eines Ankunftszentrum in der Happy Sports-Halle in Ergolding laufen auf Hochtouren. Zu diesem Zweck wurde am Landratsamt eine Koordinierungsgruppe installiert, in der Mitarbeiter aus dem Ausländeramt, Katastrophenschutz, Bauverwaltung, Jugendamt sowie Vertreter der Feuerwehren engagiert sind.

Neben der Unterbringung der Flüchtlinge selbst müssen auch Themen wie Verwaltung, Übersetzungsleistungen, Verpflegung, ärztliche Versorgung, Corona-Testung und Impfangebot auf die Beine gestellt werden.

Parallel versuchen die Mitarbeiter des Landratsamtes, die bestehenden dezentralen Unterbringungskapazitäten weiter auszubauen - mit Erfolg, sodass in absehbarer Zeit Kapazitäten für die Unterbringung von rund 700 Personen (dezentral und Notunterkunft) zur Verfügung stehen werden: Entscheidend hierfür ist auch die enorme Hilfsbereitschaft der Bevölkerung, kurzfristig Wohnraum für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

Unterkünfte beim Landratsamt melden

Menschen, die Ferienwohnungen, leerstehende Einliegerwohnungen, freie Zimmer, Pensionen oder weiter Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, ihr Angebot an das Ausländeramt am Landratsamt Landshut zu übermitteln. Hierfür wurde eine Hotline eingerichtet unter 0871-408-1800 oder per E-Mail an ukrainehilfe@landkreis-landshut.de. Die Mitarbeiter kommen dann bei Bedarf auf die Anbieter zu.

Sozialleistungen

Aktuell ist vorgesehen, dass die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen können, sofern sie registriert sind. Wenn akut weitere Leistungen (finanzielle Unterstützung, Krankenhilfe, et cetera) erforderlich sind, können Fragen unter der Nummer 0871-408-2102 oder per E-Mail an sozialhilfeverwaltung@landkreis-landshut.de gestellt werden.

Familien für unbegleitete Kinder und Jugendliche

Da es denkbar ist, dass auch unbegleitete Minderjährige ohne ihre Eltern oder erziehungsberechtigte Personen aus der Ukraine im Landkreis ankommen, sucht das Jugendamt vorsorglich insbesondere auch Familien, die bereit wären, Jugendliche vorübergehend oder auf Dauer bei sich aufzunehmen.

Sprachkenntnisse in Ukrainisch oder Russisch wären von Vorteil. Hierzu meldet man sich unter kreisjugendamt@landkreis-landshut.de oder Telefon 0871-408-4700.

Infos im Internet

Weitere Informationen gibt es auf www.landkreis-landshut.de. Andere Hilfsangebote wie Geld- oder Sachspenden werden nicht vom Landratsamt organisiert. Helfer werden gebeten, sich in diesen Fällen an die großen Hilfsorganisationen zu wenden oder sich auf www.ukraine-hilfe.bayern.de zu informieren.